Was muss ich tun, um das Zeichen „Vegan BDIH“ zu erhalten?
1.
Das Zeichen „Vegan BDIH“ kann für Natur- und Biokosmetik vergeben werden, die bereits nach dem BDIH oder COSMOS-standard zertifiziert ist, oder für die die entsprechende Zertifizierung zugleich mit der Kontrolle gemäß „Vegan BDIH“ beantragt wird.
Eine Mitgliedschaft des Unternehmens ist nicht erforderlich, aber selbstverständlich mit den Vorteilen einer Verbandsmitgliedschaft möglich.
Die Zeichenvergabe erfolgt auf der Basis eines Vertrages, der mit der IONC GmbH abgeschlossen wird und der alle Regelungen abschließend enthält. Weitere Vertragsdokumente gibt es nicht.
2.
Die IONC GmbH ist für alle Fragen der Zeichenvergabe zuständig und überlässt Ihnen gerne die Zeichennutzungsbedingungen sowie eine Meldedatei, mit der Sie Ihre Produkte anmelden können. Bitte fordern Sie die Unterlagen an bei: ionc@ionc.info.
Die IONC GmbH wird ausschließlich vom BDIH gehalten und entscheidet unabhängig über die Zeichenvergabe. Die IONC GmbH verfügt über langjährige Erfahrung in der weltweiten Durchführung von Standardkontrollen und ist im Rahmen des COSMOS-standard für Natur- und Biokosmetik eine akkreditierte und autorisiert Zertifizierungsstelle.
„BDIH“ ist eine international geschützte Marke, die von der IONC GmbH durch Gestattung des BDIH im Rahmen des Kontrollzeichens „Vegan BDIH“ vergeben wird.
Sollten Sie Fragen haben, so beantwortet die IONC GmbH Ihnen diese gerne.
IONC