Anforderungen an vegane Naturkosmetik
Wir haben wenige und klare Kriterien festgelegt, die das internationale Verständnis der Verbraucher von veganer Naturkosmetik erfüllen. Die Einhaltung der Kriterien wird nicht nur durch eine Erstprüfung, sondern auch durch jährlich erfolgende Betriebskontrollen gewährleistet.
Die folgenden Kriterien gelten für kosmetische Fertigerzeugnisse und Rohstoffe (Produkte), die den Anforderungen des COSMOS-standards oder des BDIH-Standards für Natur- und Biokosmetik entsprechen und für die auf der Basis gültiger Konformitätsbewertungen das BDIH-Kontrollzeichen gegebenenfalls in Verbindung mit einer COSMOS-Signatur vergeben wurde oder vergeben wird.
1. Verzicht auf tierische BestandteileTiere im Sinne dieser Kriterien sind alle mehrzelligen Lebewesen, die keine Pflanzen, Algen oder Pilze sind.
Für die Herstellung der Produkte dürfen auf allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine Stoffe verwendet werden, die vom Tier stammen, einschließlich solcher Stoffe, die von lebenden Tieren produziert oder gewonnen werden (tierische Stoffe).
Tierische Stoffe dürfen auch nicht als technische Hilfsstoffe verwendet werden, unabhängig davon, ob diese Stoffe im Endprodukt noch enthalten sind.
Bei der Herstellung von Packmitteln (Primär- und Sekundärverpackung) dürfen keine tierischen Stoffe verwendet werden. Dies gilt auch für Hilfsstoffe, wie z.B. Kleber und Druckfarben.
2. Verzicht auf TierversucheDer Hersteller der Produkte darf Tierversuche weder durchführen noch bei Dritten in Auftrag geben oder von Dritten auf seine Veranlassung hin durchführen oder in Auftrag geben lassen.
3. Keine GentechnikStoffe, bei deren Herstellung Gentechnik zum Einsatz kommt, sind nicht erlaubt, wenn hierbei tierische Stoffe oder tierische Gene verwendet werden, unabhängig davon, ob diese tierischen Stoffe oder tierischen Gene im Endprodukt noch enthalten sind.